Jägerprüfung

Informationen zur Jägerprüfung in Niedersachsen

Die im gesamten Bundesgebiet anerkannte Jägerprüfung wird von der Jägerprüfungskommission des Landkreises Hameln-Pyrmont durchgeführt. In Niedersachsen wird von dem Grundsatz abgewichen, dass die Jägerprüfung am Hauptwohnsitz abzulegen ist. Eine Wohnsitzänderung oder eine Freistellung Ihrer Jagdbehörde ist deshalb nicht erforderlich.

Zulassungsvoraussetzungen

  • der Prüfling muss spätestens 6 Monate vor der Prüfung das 15. Lebensjahr vollendet haben
  • der Prüfling muss für den Erwerb des Jagdscheins die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen (Die Vorlage eines selbst beantragten Führungszeugnisses ist nicht notwendig, weil die erforderliche Zuverlässigkeit behördenintern durch Abfrage des Bundeszentralregisters, Anfragen an die Staatsanwaltschaft, etc. überprüft wird)
  • der Prüfling muss die für das Ablegen der Jägerprüfung erforderliche körperliche Eignung besitzen
  • der Prüfling muss über eine ausreichende Haftpflichtversicherung für den Waffengebrauch verfügen (Diese notwendige Versicherung ist in der Kursgebühr bereits enthalten und wird vom Jägerlehrhof für alle Kursteilnehmer abgeschlossen)

Schießprüfung:

1.Büchsenschießen:

  • 5 Schuss auf die Rehbockscheibe mit einem für Hochwild erlaubtem Kaliber

  • 100 m Entfernung, Anschlag stehend angestrichen

  • Mindestleistung sind 25 Ringe von 50 möglichen

2.Büchsenschießen:

  • 5 Schuss auf die flüchtige Überläuferscheibe mit mindestens Kaliber .222 Remington
  • 50 m oder 60 m Entfernung, Anschlag stehend freihändig aus der Erwartungshaltung
  • Mindestleistung sind 2 Wertungstreffer

3.Flintenschießen:

  • Tontaubendisziplin ist bei der Prüfung und der Ausbildung das Trapschießen,
  • dabei müssen von 15 Tontauben mindestens 5 Stück getroffen werden
  • der Doppelschuss ist zulässig

Ein nicht bestandener Schießprüfungsteil kann einmal wiederholt werden.

Schriftliche Prüfung

In der schriftlichen Prüfung sind in 5 Fachgebieten jeweils 20 Fragen in 30 Minuten im Multiple-Choice-Verfahren (ankreuzen) zu beantworten. Die Fragen werden von der Prüfungskommission aus einem nicht öffentlichen Fragenkatalog des zuständigen Ministeriums ausgewählt. Bei den Fragen sind zwei bis sechs Antwortmöglichkeiten vorgegeben, wovon mindestens eine maximal zwei richtig sein können. Fragen, bei denen alle Antworten richtig oder falsch sind, kommen nicht vor.

Bewertet wird nach einem Punkteschlüssel, der in Noten umgerechnet wird.
 

Mündlich - praktische Prüfung

Die mündlich-praktische Prüfung erstreckt sich auf alle fünf Fachgebiete und bildet mit der schriftlichen Prüfung eine Note. Insgesamt muss eine „ausreichende“ Note erreicht werden.

In den Fachgebieten 1 (Dem Jagdrecht unterliegende und andere freilebende Tiere) und 2 (Jagdwaffen und Fanggeräte) muss auch die Einzelnote mindestens mit „ausreichend“ bewertet werden.

Zu Beginn der mündlich- praktischen Prüfung werden auf dem Jagdhorn fünf Jagdsignale geblasen, aus denen der Prüfling die drei sicherheitsrelevanten Leitsignale „Anblasen des Treibens“, „Treiber in den Kessel“ und „Aufhören zu schießen“ erkennen muss.